Wahlärztin


Meine Ordination ist eine Wahlarztpraxis, das heißt ich habe keine direkten Verträge mit den Krankenkassen.

 

Es kann jedoch jede Beratung bzw. Behandlung mit Ihrer Krankenkasse rückverrechnet werden, wenn Sie nicht im selben Quartal schon bei einem Facharzt der selben Sparte zur Untersuchung waren.

 

Da die Abrechnung nicht über Ihre e-card geführt werden kann, werden Sie gebeten die Honorarnote per Überweisung zu begleichen. Mit der Honorarnote und der Zahlungsbestätigung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse um Kostenersatz einreichen. Dies wird im Normalfall auch bewilligt.

 

Durch die Wahlarztpraxis ist ausreichend Zeit für ein persönliches Gespräch, Ihre Untersuchung und die daraus resultierende Beratung und natürlich auch um Ihre Fragen zu beantworten.

 

Weitere Vorteile für Sie:

  • Vorsorgetermine innerhalb von 2 Wochen
  • kaum Wartezeiten 
  • gute telefonische Erreichbarkeit tagsüber bzw. die Möglichkeit Sie zurückzurufen